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Die Notverordnung

Notverordnung
Folge des Reichstagsbrandes:
"Verordung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat. Vom 28. Februar 1933", die "Verfassungsurkunde des Dritten Reiches", die den permanenten Ausnahmezustand möglich machte.
Weiterführende Informationen gibt es auch auf dieser Internetseite.

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[Karte 1: Vom Potsdamer Platz zum sowjetischen Ehrenmal] [Karte 2: Historisches Zentrum und Alexanderplatz]

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Letzte Änderung: Oct 31, 2004 13:26:04
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