Beethoven Opus 13 signature

Der Prozess gegen Hans und Sophie Scholl

Manfred Koch
Sophie Scholl und ihr Richter Roland Freisler

[...]

Damit lieferten die Justiz und die Wehrmacht Hans und Sophie Scholl sowie Christoph Probst und später die übrigen Mitglieder der Weißen Rose (Kurt Huber, A. Schmorell, W. Graf) dem gefürchtetsten Richter des Dritten Reiches, Roland Freisler, aus. Dieser zögerte nicht, dieses Verfahren (wie auch später das zweite Verfahren am 19. April 1943) an sich zu ziehen.

Damit es schneller ging, nahm er von Berlin aus eine Sondermaschine nach München, wo der Prozeß gegen Hans und Sophie Scholl vor dem 1. Senat des Volksgerichtshofs im Schwurgerichtssaal des Justizpalastes am 22. Februar stattfinden sollte. Hans und Sophie Scholl saßen währenddessen in der Strafanstalt München-Stadelheim ein.

Mit Freisler kam der radikalste Vertreter von Gesinnungsjustiz nach München, der in der deutschen Rechtsgeschichte bekannt ist. Von eisiger Intelligenz, souveräner Kenntnis des Strafgesetzbuches, zupackender Redegewalt und weltanschaulichem Fanatismus, dämonisierte er den Gerichtssaal. Weit entfernt, die Aufgabenteilung zwischen Richter und Staatsanwalt zu achten, wie sie dem modernen deutschen Nachkriegsprozeßrecht eigen ist, entwickelte er sich zu einer brüllenden Anklagemaschine, vor der kaum ein Angeklagter ohne dauernde Unterbrechung zu Worte kam (vgl. die grundlegenden Untersuchungen von B. Dörner: "Heimtücke": Das Gesetz als Waffe. Kontrolle, Abschreckung und Verfolgung in Deutschland 1933-1945, Paderborn 1998, und H. Ortner: Der Hinrichter. Roland Freisler - Mörder im Dienste Hitlers, Göttingen 1995). Während der niederwalzenden Worttiraden in den späteren Prozessen gegen die Männer und Frauen des 20. Juli 1944 beschwerten sich sogar die amtlich bestellten Kameraleute, daß ihre Tonaufnahmen unbrauchbar seien, weil die Angeklagten infolge der Lautstärke des Vorsitzenden kaum zu hören gewesen seien (vgl. H. Steffahn: Die Weiße Rose, Reinbek 1996, S. 111).

Kurz nach Freislers Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofes (am 20.08.42), hatte es Reichsjustizminister Thierack noch für nötig gehalten, seinem Nachfolger im Amt des VGH-Präsidenten die Bedeutung des höchsten deutschen Gerichtshofs für politische Strafsachen (daneben gab es weiterhin das Reichsgericht) noch einmal zu erläutern, indem er am 9. September 1942 folgenden Brief an Freisler schrieb:

"Bei keinem anderen Gericht als beim Volksgerichtshof tritt so klar zutage, daß die Rechtsprechung dieses höchsten politischen Gerichtshofes mit der Staatsführung in Einklang stehen muß. Dabei wird es zum größten Teil bei Ihnen liegen, die Richter in dieser Richtung zu führen. Sie müssen sich daher jede Anklage vorlegen lassen und erkennen, wo es notwendig ist, in vertrauensvoller und überzeugender Aussprache mit dem zum Urteil berufenen Richter das Staatsnotwendige zu betonen. [...] Im allgemeinen muß sich der Richter des Volksgerichtshofs daran gewöhnen, die Ideen und Absichten der Staatsführung als das Primäre zu sehen, das Menschenschicksal, das von ihm abhängt, als das Sekundäre. Denn die Angeklagten vor dem Volksgerichtshof sind nur kleine Erscheinungsformen eines hinter ihnen stehenden größeren Kreises, der gegen das Reich kämpft. Das gilt vor allem im Kriege [...]" (zit. n. Ortner, Der Hinrichter, a.a.O., S. 127/128).

Doch über eine mögliche Orientierungslosigkeit Freislers brauchte sich der Justizminister wahrlich keine Sorgen zu machen, wie das zitierte Antrittsschreiben vom 15. Oktober an Hitler zeigt. Für den ehemaligen Leutnant Freisler herrschte an der "Heimatfront" wozu er auch die Gerichtssäle zählte, ebenfalls Krieg, deshalb verstand er sich als "politischer Soldat". Sein Motto "Recht ist, was dem Volke nutzt", wurde zum Hauptprinzip seiner Rechtsprechung, und die Urteile des VGH deklarierte er als "dauernde Selbstreinigung" des "Volkes". Und da es für ihn ständig und überall um "Volk", "Reich", "Führer" und um den "Endsieg" ging, bekam jeder die Unerbittlichkeit des Gerichts zu spüren, der sich diesen Zielen vermeintlich in den Weg stellte.

Wer hinter den militärischen Fronten von Stalingrad, der Kanalküste oder Nordafrikas Zweifel am Endsieg äußerte, war "Verräter am Volk". "Verdunklungsgefahr", "Heimtücke", "Wehrkraftzersetzung", "Defätismus" und andere neue zynische Rechtsbegriffe schufen die Voraussetzung für über 5000 Todesurteile, die vom Volksgerichtshof verhängt wurden (allein 1942 fast 1200, 1943 mehr als 1600 und 1944 über 2100 Todesurteile). Für Freisler war auch an der "Heimatfront" kein Urteil zu hart, wenn irgendjemand in seinen Augen zu laute Zweifel am "Führer" oder am "Endsieg" des deutschen Volkes im Weltkrieg zu äußern wagte. Während das Reich seit dem Sommer 1942 immer heftigere Bombenangriffe der Alliierten erlebte und die sinnlose Schlacht um Stalingrad die Wende des Zweiten Weltkrieges einläutete, beschrieb VGH-Präsident Freisler die Aufgabe seines forensischen Terror-Tribunals wie folgt:

"Der Volksgerichtshof ist das höchste Gericht unseres Großdeutschen Reiches zur Sicherung seiner politischen Festigkeit. Schutz unseres Reiches gegen Verrat, unseres Volkes gegen Zersetzung seiner Kampfkraft ist also in unserem jetzigen Ringen um Leben und Freiheit unsere Aufgabe. Auf sie schauen wir unbeirrbar. Als Nationalsozialisten, als Gefolgsmänner eines Führers tun wir das, indem wir immer vorwärts schauen, dorthin, wo unser Führer steht [...] Er ist als Führer von Volk und Reich zugleich auch der deutsche Richter. Wir bemühen uns daher, wie seine Statthalter zu richten [...]" (vgl. Ortner, a.a.O., S. 143).

Der Prozeß gegen die "Weiße Rose" verschaffte Freisler endlich die lang ersehnte Gelegenheit, sich nach unbeachteten Prozessen des Jahres 1942 und nach der Niederlage von Stalingrad lautstark vor der Öffentlichkeit in Szene zu setzen.

Am 22. Februar 1943 begann der Prozeß im Münchener Justizpalast. Wie üblich war den Angeklagten Sophie und Hans Scholl sowie Christoph Probst sowie deren Anwalt keine Zeit gelassen worden (vgl. B. Dörner, a.a.O., 1998, S. 111 ff.), sich auf den Prozeß vorzubereiten, da seit der Verhaftung der Angeklagten erst vier Tage vergangen waren.

Entgegen seinen sonstigen Wutausbrüchen und seinem hysterischen Vorgehen im zweiten Prozeß gegen Mitglieder der Weißen Rose (mit den Hauptangeklagten Kurt Huber, Willi Graf und Alexander Schmorell) am 19. April 1943, ließ sich Freisler während des gesamten Prozesses gegen Hans und Sophie Scholl sowie gegen Christoph Probst nicht zu Worttiraden hinreißen. Freilich, er traf, was die Geschwister anbetrifft, auch auf Furchtlose. Hans und Sophie Scholl, die den Tod nicht gesucht hatten, hatten ihn schon im Untersuchungsgefängnis als ihren Tod angenommen. Noch in Sophies letztem Brief vom 17. Februar 1943 an Lisa Remppis steht: "O, ich freue mich wieder so sehr auf den Frühling." Wenige Tage später hörte die Mitgefangene Else Gebel ihre Zellengefährtin sagen: "So ein herrlicher, sonniger Tag, und ich muß gehen. Aber wie viele müssen heutzutage auf den Schlachtfeldern sterben, wie viele hoffnungsvolle Männer. Was liegt an meinem Tod, wenn durch unser Handeln Tausende von Menschen aufgerüttelt und geweckt werden. Unter den Studentenschaft gibt es bestimmt eine Revolte" (H. Vinke: Das kurze Leben der Sophie Scholl, 1980, S. 160). Auf jeden Fall wollte sie als Frau nicht anders als die männlichen Widerstandskämpfer der "Weißen Rose" behandelt werden: "Wenn mein Bruder zum Tode verurteilt wird, so will und darf ich keine mildere Strafe bekommen. Ich bin genauso schuldig wie er" (Vinke, a.a.O. ebd.). Hans rechnete seinerseits vom zweiten Tag an mit dem Todesurteil. Seine Unbeugsamkeit im Voraussehen der härtesten Strafe teilte er seiner Zellenwand mit. Bevor er am 22. Februar zur Verhandlung abgeholt wurde, schrieb er mit Bleistift auf die weiße Fläche: "allen Gewalten zum Trotz sich erhalten" (wiedergegeben von Mithäftling Helmut Fietz, zitiert in: I. Scholl: Die Weiße Rose, 1982, S. 240). Es war die Familien-Losung der Scholls (vgl. I. Jens: Über die Weiße Rose, NR 1984, H. 1/H. 2).

Während sich die Geschwister Scholl über den möglichen Urteilsspruch im bevorstehenden Prozeß keine Illusionen machten und sich in das Schlimmstmögliche zu fügen begannen, erfuhren sie, daß auch Christoph Probst verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis eingeliefert worden war. Dieser war sich dagegen der Lebensgefahr nicht bewußt und schrieb noch zuversichtlich an seine Mutter:
"[...] Durch ein unwahrscheinliches Mißgeschick bin ich nun in eine unangenehme Lage geraten. Ich beschönige aber nichts, wenn ich Dir sage, daß es mir gut geht und daß ich ganz ruhig bin. Die Behandlung ist gut, und das Leben in der Zelle erscheint mir so erträglich, daß ich vor einer längeren Haftzeit keine Angst habe [...] nur für Euch bin ich besorgt, für die Frau und die kleinen Kinder" (K. Drobisch (Hg.), Wir schweigen nicht, a.a.O., Dokumententeil, 1968, S. 112).

Während der dreiundzwanzigjährige Familienvater Christoph Probst in der Verhandlung vor dem 1. Senat des Volksgerichtshofs noch um seiner Kinder willen versuchte, mit dem Leben davonzukommen und auf mildernde Umstände für seine Mitwirkung in der "Weißen Rose" abzielte, entschieden sich Hans und Sophie Scholl nicht für die Verteidigung ihres Widerstandskampfes, sondern versuchten nur dessen Begründung. So antwortete Sophie Scholl auf die Frage Freislers nach dem Tatmotiv: "Einer muß ja doch schließlich damit anfangen. Was wir sagten und schrieben, denken ja so viele. Nur wagen sie nicht, es auszusprechen" (vgl. I. Scholl, a.a.O., S. 79). "Sie wissen so gut wie ich, daß der Krieg verloren ist. Warum geben Sie das nicht zu?" hielt Sophie dem Blutrichter Freisler vor und widerstand seinen diabolischen Angeboten, sich aus der Verantwortung des Widerstandskampfer herauszustehlen und sich als Verführte ihrer männlichen Weggefährten zu entlasten (vgl. G. Knopp, O. Dött, A. Glückert: Der Hinrichter, in: G. Knopp, Hitlers Helfer, 1998, S. 287). Für den Präsidenten des Volksgerichtshofes war allerdings das, was Hans und Sophie Scholl in ihrem letzten Flugblatt ausgesprochen hatten, mehr als "Wehrkraftzersetzung" und "Verrat". Selten hatte jemand dem NS-Regime so unverblümt den Spiegel vorgehalten:

"Kommilitonen und Kommilitoninnen. Erschüttert steht unser Volk vor dem Untergang der Männer von Stalingrad. 330 000 deutsche Männer hat die geniale Strategie des Weltkriegsgefreiten sinn- und verantwortungslos ins Verderben gehetzt. Führer, wir danken Dir. Es gärt im deutschen Volk. Wollen wir weiter einem Dilettanten das Schicksal unserer deutschen Armee anvertrauen?"

Kurz vor dem Ende der Verhandlung drangen die Eltern der Geschwister Scholl, von Jürgen Wittenstein in Ulm benachrichtigt und in München von der Bahn abgeholt, in den Sitzungssaal ein. Das Bemühen des Vaters, Robert Scholl, sich gegenüber dem Präsidenten des Volksgerichtshofs zugunsten seiner Kinder zu verwenden, wies Freisler mit einer bloßen Handbewegung unwirsch zurück. Die Eltern wurden aus dem Schwurgerichtssaal geführt, wobei der Vater Robert Scholl die Worte hervorstieß: " Es gibt noch eine andere Gerechtigkeit!" (I. Scholl., a.a.O., S. 79).

In seinem Schlußwort bat Hans Scholl für seinen Freund Christoph Probst um der Familie willen um Gnade. Freisler, dessen Verhandlungsstil reine Anklage war, nicht abwägende richterliche Urteilsfindung, und der die Mitglieder der Weißen Rose nach Wiedergabe des damaligen Referendars Leo Samberger "immer wieder als eine Mischung von Dümmlingen und Kriminellen hinzustellen" suchte, schnitt Hans Scholl brüsk das Wort ab: "Wenn Sie für sich selbst nichts vorzubringen haben, schweigen Sie gefälligst!" Kurz darauf erging wegen "landesverräterischer Feindbegünstigung", "Vorbereitung zum Hochverrat" und "Wehrkraftzersetzung" gegen Hans und Sophie Scholl und gegen Christoph Probst das Todesurteil (vgl. die Kopie auf der nächsten Seite).

Nach dem Urteil gegen die Geschwister Scholl konnte Roland Freisler noch zwei Jahre lang als "Blutrichter" ("Einer wird der Bluthund sein müssen") vor dem Volksgerichtshof wüten, bevor er geradezu symbolisch an der Stätte seiner Untaten zu Tode kam: Am 3. Februar 1945, dem Tag an dem die amerikanische Luftwaffe ihren bis dahin schwersten Angriff auf Berlin flog, bei dem 700 Bomber begleitet von Jagdflugzeugen über 3000 Tonnen Sprengstoff über der Stadt abwarfen und für mehr als 20 000 Menschen den Tod brachte, tötete ein Bombensplitter auch Roland Freisler beim Versuch, von seinem Gerichtssaal aus den rettenden Luftschutzkeller zu erreichen. Der "Großinquisitor am Thron Hitlers" (G. Knopp) verblutete auf dem Pflaster vor dem Volksgerichtshof in der Bellevuestraße 15, vierundzwanzig Stunden nach Verhängung seiner letzten Todesurteile und nur wenige Stunden, bevor er die nächsten gefällt hätte.

Seine letzten Todesurteile hatte Roland Freisler am 2. Februar 1945 über Klaus Bonhoeffer, den Bruder des Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer, und über den Ministerialrat im Reichsluftfahrtministerium Rüdiger Schleicher verhängt - wegen ihrer Verwicklung in das Attentat vom 20. Juli 44 auf Adolf Hitler.

Der plötzliche Tod des gefürchteten und gehaßten Roland Freisler, der freilich ein dienstbeflissener Handlanger des "Führers" gewesen war, zumal dieser der Rechtsprechung des Reichsgerichts in politischen Strafsachen mißtraut und nicht von ungefähr 1936 den Volksgerichtshof geschaffen hatte, fand in den Organen des NS-Regimes kaum Erwähnung. An unbeachteter Stelle des "Völkischen Beobachter (s)" war lediglich zu lesen, der Präsident des Volksgerichtshofs, Dr. Roland Freisler, sei bei einem Bombenangriff in Berlin getötet worden. Lediglich das Publikationsorgan des Reichsjustizministers, die "Deutsche Justiz", würdigte am 16. Februar 1945 noch einmal Freislers "Anteil dran, daß sich die nationalsozialistische Rechtsauffassung im deutschen Rechtsleben durchsetzen konnte". Man bekannte sich also auch n a c h Freislers Tod noch zu dessen Ideologisierung des Rechtswesens, so wie es der damalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Karl Linz, "im Namen aller deutschen Richter" vor Freislers Amtsantritt getan hatte: "Wir werden geschlossen und mit allen Kräften an der Erreichung der Ziele mitarbeiten, die sich die Regierung gesetzt hat.

Bibliographische Hinweise zum Prozeß der Geschwister Scholl, zu Roland Freisler und zur Justiz im Dritten Reich:

  • Angermund, R.: Deutsche Richterschaft 1919-1945. Frankfurt a. M. 1990.
  • Diestelkamp, B./Stolleis, M.: Justizalltag im Dritten Reich. Frankfurt a. M. 1988.
  • Dörner, B.: "Heimtücke": Das Gesetz als Waffe. Kontrolle, Abschreckung und Ver-folgung in Deutschland 1933-1945. Paderborn/München/Wien/Zürich 1998.
  • Fieberg, G.: Justiz im nationsozialistischen Deutschland. Köln 1984.
  • Grüttner. M.: Studenten im Dritten Reich. Paderborn/München/Wien 1995.
  • Güstrow, D.: Tödlicher Alltag - Strafverteidiger im Dritten Reich. Berlin 1981.
  • Hillermeier, H. (Hrsg.): Im Namen des deutschen Volkes - Todesurteile des Volks-gerichtshofs. Darmstadt und Neuwied 1980.
  • Knopp, G.: Hitlers Helfer. Täter und Vollstrecker. München 1998.
  • Koch, H. W.: Volksgerichtshof - Politische Justiz im Dritten Reich. München 1988.
  • Ortner, H.: Der Hinrichter, Roland Freisler - Mörder im Dienste Hitlers. Göttingen 1995.
  • Redaktion Kritische Justiz (Hg.): Der Unrechts-Staat - Recht und Justiz im National- sozialismus. 2 Bde. Baden-Baden 1983 und 1984.
  • Staff, I. (Hg.): Justiz im Dritten Reich. Frankfurt 1978.
  • Ule, C.H.: Beiträge zur Rechtswirklichkeit im Dritten Reich. Berlin 1987.
  • Dr. Manfred Koch: aus: Berichte Sophie-Scholl-Gymnasium Heft 22, S. 97ff.



URL: http://KarlrobertKreiten.de

©2002-2024 Freimut Köster
Design: Professional Web Solutions