Überlicherweise gab es bei Todesurteilen eine protokollierte „Verkündung der bevorstehenden Vollstreckung" (hier am 3.Dezember 1942 für Hans Günther) und eine protokollierte „Vollstreckung des Todesurteils" (hier für Emmi Zheden am 9.Juni 1944). Für Karlrobert Kreiten liegen solche Dokumente nicht vor.










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